Regionalgericht
3. Die Mitglieder des Regionalgerichts werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von
zwei Jahren gewählt.
4. Einzelheiten des Regionalgerichts regelt die DBV Rechts- und Verfahrensordnung.
Der Verband hat ein Regionalgericht, dessen Aufgabe in der Prüfung der ihm vorgelegten Proteste liegt.
Das Regionalgericht entscheidet eigenständig über die ihm vorgelegten Proteste oder reicht diese an die nächst höhere Instanz weiter.
Die Mitglieder des Regionalgerichts werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
aktuelle Besetzung des Regionalgerichts
| Silke Helbrecht | ||
| Beisitzer | ||
| stellv. Beisitzer |
