Öffentlichkeitsausschuss

Der Öffentlichkeitsausschuss besteht aus:

  1. dem Pressewart
  2. weiteren Personen, die vom Präsidium benannt werden

Der Öffentlichkeitsausschuss wählt einen Vorsitzenden, der die Sitzungen leitet. Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit auf ein Jahr.
Aufgabe des Ausschusses ist die Unterstützung des Präsidiums bei seiner Arbeit und allen anderen Aufgaben, die mit Öffentlichkeitsarbeit zusammenhängen. Der Ausschuss tritt bei Bedarf zusammen.

Pressewart

vakant