Regionalgericht

Der Verband hat ein Regionalgericht, dessen Aufgabe in der Prüfung der ihm vorgelegten Proteste liegt.
Das Regionalgericht entscheidet eigenständig über die ihm vorgelegten Proteste oder reicht diese an die nächst höhere Instanz weiter.
Die Mitglieder des Regionalgerichts werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Vorsitzender Regionalgericht

Malte Klewers

Beisitzer

Siegfried Hermann
Moritz Plechatsch

stellv. Beisitzer

vakant