Der Schiedsrichterausschuss besteht aus jeweils einem Vertreter der Mitgliedsvereine sowie in beratender Funktion einem Vertreter des Präsidiums.
Der Schiedsrichterausschuss wählt einen Vorsitzenden, welcher die Sitzungen leitet und den Ausschuss im erweiterten Präsidium vertritt.
Aufgabe des Ausschusses sind die Betreuung, Förderung und Sichtung der Schiedsrichter des Verbandes sowie die Unterstützung des Präsidiums bei seiner Arbeit.
Der Ausschuss tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
Bei Bedarf kann der Ausschuss weitere Personen zur Erfüllung seiner Aufgaben benennen, welche dem Ausschuss dann mit Stimmrecht angehören.